Das Betretungsrecht steht in jedem Land in einem anderen Paragrafen, meist im Landeswaldgesetz. Speziell über Geocaching sagt kein Landesgesetz etwas – wohl aber die Landesforsten und Ministerien in einigen Ländern. Wo es eine solche Veröffentlichung gibt, ist sie verlinkt. Wo nicht, steht „keine Sonderregel“: Dann gelten nur Waldgesetz und Naturschutzrecht.
Geocaching-Regeln in allen 16 Bundesländern
Welches Waldgesetz gilt, ob das Verstecken eine Zustimmung braucht, was nachts und bei Events gilt – Land für Land, mit Quelle.
16 von 16 Ländern
- BW
Geocaching in Baden-Württemberg
§ 37 LWaldG BWIn einzelnen Bann- und Schonwäldern ist Geocaching per Verordnung ausdrücklich verboten (Beispiel: Schwetzinger Hardt).
Events: Organisierte Veranstaltungen im Wald brauchen die Genehmigung der unteren Forstbehörde und die Zustimmung des Waldbesitzers.
Quelle: Kreisforstamt Rhein-Neckar: Hinweise zum Geocaching · Stand: Oktober 2026
- BY
Geocaching in Bayern
Art. 13 BayWaldG mit Art. 27 ff. BayNatSchGDas Recht auf Naturgenuss steht in Art. 141 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung; das Betretungsrecht gilt nach Art. 13 BayWaldG auch im Wald.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden – bei größeren Treffen die untere Naturschutzbehörde fragen.
Quelle: Art. 13 BayWaldG (gesetze-bayern.de) · Stand: Oktober 2026
- BE
Geocaching in Berlin
§ 14 LWaldG BerlinWaldwege in Berlin sind Privatwege, keine öffentlichen Straßen; an den Eingängen gelten Leinenpflicht sowie Rauch- und Feuerverbot.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden – Ansprechpartner sind die Berliner Forsten.
Quelle: Berliner Forsten · Stand: Oktober 2026
- BB
Geocaching in Brandenburg
§ 15 LWaldG BrandenburgGesperrte Flächen und gesperrte Waldwege dürfen ohne besondere Befugnis nicht betreten werden.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden – Ansprechpartner ist die untere Forstbehörde.
Quelle: LWaldG Brandenburg (bravors) · Stand: Oktober 2026
- HB
Geocaching in Bremen
§ 13 BremWaldGDas allgemeine Betretungsrecht wurde 2022 neu gefasst: Betreten zur Erholung auf eigene Gefahr.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden.
Quelle: Gesetzblatt Bremen 2022 Nr. 115 · Stand: Oktober 2026
- HH
Geocaching in Hamburg
Landeswaldgesetz Hamburg mit § 14 BWaldGViele Hamburger Wälder liegen in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten – die jeweilige Verordnung geht vor.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden.
Quelle: § 14 BWaldG · Stand: Oktober 2026
- HE
Geocaching in Hessen
§ 15 HWaldGRegierungspräsidium Darmstadt: in Naturschutzgebieten Caches nur entlang der offiziellen Wege; Stollen und Höhlen ganzjährig meiden.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden.
Quelle: RP Darmstadt: Geocaching und Naturschutz · Stand: Oktober 2026
- MV
Geocaching in Mecklenburg-Vorpommern
§ 28 LWaldG M-VNicht betreten werden dürfen u. a. Forstkulturen und Jungwüchse bis 4 m Höhe, Pflanzgärten und Flächen mit laufender Holzernte.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden.
Quelle: § 28 LWaldG M-V (umwelt-online) · Stand: Oktober 2026
- NI
Geocaching in Niedersachsen
§ 23 NWaldLGLandesforsten: Caches höchstens eine Baumlänge (ca. 30 m) vom Weg; Brut- und Setzzeit 1. April bis 15. Juli beachten.
Events: Gewerbliche oder organisierte Veranstaltungen sind in den Landesforsten nicht frei; Nachtcaches nur nach Absprache mit dem Revier.
Quelle: Niedersächsische Landesforsten: Empfehlungen zum Geocaching · Stand: Oktober 2026
- NW
Geocaching in Nordrhein-Westfalen
§ 2 LFoG NRWWald und Holz NRW: Wer den Wald betreten darf, darf dort auch suchen; vor dem Verstecken den Waldeigentümer fragen.
Events: Für organisierte Veranstaltungen gelten eigene Voraussetzungen nach § 2 Abs. 4 LFoG – beim Regionalforstamt anfragen.
Quelle: § 2 LFoG NRW · Wald und Holz NRW · Stand: Oktober 2026
- RP
Geocaching in Rheinland-Pfalz
§ 22 LWaldG RLPLandesregeln: keine neuen Caches in Stollen, Höhlen, Bunkern, Naturwaldreservaten und Kernzonen; Klettern und Seile nur mit Zustimmung.
Events: Organisierte Geocaching-Treffen (Events) nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Waldbesitzenden.
Quelle: Regeln für naturverträgliches Geocaching in RLP · Stand: Oktober 2026
- SL
Geocaching in Saarland
§ 25 LWaldG SaarlandDas Betretungsrecht gilt für die naturverträgliche Erholung; Radfahren und Reiten nur auf Wegen.
Events: Organisierte Veranstaltungen im Wald brauchen nach § 25 Abs. 3 die Zustimmung des Waldbesitzers.
Quelle: §§ 25–27 LWaldG Saarland (Haufe) · Stand: Oktober 2026
- SN
Geocaching in Sachsen
§ 11 SächsWaldGSachsenforst: Suchen und Verstecken sind vom Betretensrecht gedeckt – Dose höchstens Brotdosen-Größe, keine Nägel, Kontaktdaten an den Cache.
Events: Öffentlich beworbene Events sind organisierte Veranstaltungen und erlaubnispflichtig (im Staatswald: Forstbezirk).
Quelle: Sachsenforst: Geocaching im Wald · Stand: Oktober 2026
- ST
Geocaching in Sachsen-Anhalt
§ 22 LWaldG Sachsen-AnhaltBei Waldbrandgefahrenstufe 5 ist das Betreten des Waldes außerhalb von Wegen nicht gestattet.
Events: Öffentliche Veranstaltungen außerhalb von Wegen brauchen eine behördliche Genehmigung.
Quelle: Landeszentrum Wald: Flyer Landeswaldgesetz · Stand: Oktober 2026
- SH
Geocaching in Schleswig-Holstein
§ 17 LWaldG SHVon Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist das Betreten des Waldes auf Waldwege beschränkt – Nachtcaches abseits der Wege sind damit ausgeschlossen.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden.
Quelle: § 17 LWaldG SH · Stand: Oktober 2026
- TH
Geocaching in Thüringen
§ 6 ThürWaldGDas Betretungsrecht gilt für die naturverträgliche Erholung, ausdrücklich auch auf gekennzeichneten Wegen und Pfaden; Hunde gehören an die Leine.
Events: Keine Sonderregel speziell für Geocaching gefunden – Ansprechpartner ist das örtliche Forstamt von ThüringenForst.
Quelle: ThürWaldG · Stand: Oktober 2026
Was in allen Ländern gleich ist
- Betreten auf eigene Gefahr, zur Erholung, zu Fuß (§ 14 BWaldG).
- Winterquartiere von Fledermäusen vom 1. Oktober bis 31. März nicht aufsuchen (§ 39 Abs. 6 BNatSchG).
- Brut- und Ruhestätten geschützter Arten nicht stören oder beschädigen (§ 44 Abs. 1 BNatSchG).
- Gesetzlich geschützte Biotope wie Moore, Quellbereiche oder Blockhalden nicht beeinträchtigen (§ 30 BNatSchG).
Im Versteck-Check lassen sich die Regeln für einen konkreten Ort kombinieren.