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Geocaching-Regeln
WP02 · Verstecken

Einen Geocache verstecken: Erlaubnis, Ort, Dose

Wer eine Dose legt, lässt etwas auf fremdem Grund zurück. Wann der Eigentümer zustimmen muss und welche Orte tabu sind.

Braucht man eine Erlaubnis, um einen Geocache zu verstecken?

Das Betreten des Waldes ist frei – das Zurücklassen eines Gegenstands auf fremdem Grund ist etwas anderes. Die Länder beantworten das unterschiedlich:

LandWas die Behörde sagtQuelle
NiedersachsenFür das Verstecken ist nach NWaldLG und Ausführungsbestimmungen die Erlaubnis des Grundeigentümers nötig. In den Landesforsten ist naturverträgliches Geocaching zur Erholung grundsätzlich erlaubt.Niedersächsische Landesforsten: Empfehlungen zum Geocaching
Rheinland-PfalzDer Grundstückseigentümer muss einem neuen Cache zustimmen. Die Forstämter nennen den Eigentümer.Regeln für naturverträgliches Geocaching in RLP
Nordrhein-WestfalenVor dem Verstecken den Waldeigentümer fragen – egal, wem der Wald gehört.Wald und Holz NRW
SachsenSuchen und Verstecken sind vom Waldbetretensrecht gedeckt (§ 14 BWaldG, § 11 SächsWaldG). Feste Rundwege im Staatswald mit Sachsenforst absprechen.Sachsenforst: Geocaching im Wald
übrige LänderKeine veröffentlichte Regel gefunden. Die Dose bleibt Eigentum des Owners auf fremdem Grund – der Eigentümer kann ihre Entfernung verlangen. Fragen ist der sichere Weg.Länderübersicht

Stand: Oktober 2026. Wem ein Wald gehört, sagt das örtliche Forstamt – im Staatswald ist es selbst der Ansprechpartner.

Kleiner Geocache aus einer Filmdose mit Logbuch, abgelegt am Boden
Filmdosen-Cache in Pömbsen, NRWFoto: bdk · CC BY-SA 3.0

Welche Orte sich für einen Cache eignen

  • Nah am Weg. Die Niedersächsischen Landesforsten empfehlen höchstens eine Baumlänge Abstand, etwa 30 Meter. So bleibt die Suche auf einen kleinen Bereich beschränkt.
  • Ohne Hilfsmittel erreichbar. Das Betretungsrecht deckt das Gehen, nicht das Klettern. In Rheinland-Pfalz brauchen Klettern an Bäumen oder Felsen, Seile und Steigeisen die ausdrückliche Zustimmung der Waldbesitzenden.
  • Nicht in Jungwuchs, Forstkulturen und Pflanzgärten. Diese Flächen sind in den Waldgesetzen vom Betreten ausgenommen.
  • Nicht in Baumhöhlen, Totholz, Felsnischen und Stollen. Dort brüten oder schlafen geschützte Arten. Mehr unter Naturschutz.
  • Nicht an forstlichen Einrichtungen wie Holzpoltern, Zäunen oder Messstellen – Konflikte mit der Bewirtschaftung sind vorprogrammiert.
Kleiner Geocache, mit einem Nagel an einen Baumstamm gehängtSO NICHT
Micro-Cache mit Nagel am BaumFoto: Mx. Granger · CC0

Die Dose: klein, ohne Nägel, mit Kontakt

Sachsenforst nennt drei handfeste Punkte: höchstens so groß wie eine Brot- oder Keksdose, keine Nägel oder andere Befestigungen, die die Rinde verletzen, und Kontaktdaten des Owners am Cache. Damit kann der Eigentümer den Behälter zurückgeben, wenn er ihn entfernen muss – etwa weil ein Wegegebot missachtet wurde oder Suchende eine Brutstätte stören.

Merksatz

Vom Cache darf keine unerwartete Gefahr ausgehen. Für den Ort ist der Owner verantwortlich, nicht der Waldbesitzer.

Wartung und Abbau

Holzeinschlag, Brutzeit, ein neues Schutzgebiet: Owner sollten Caches dann vorübergehend deaktivieren und im Listing auf Regeln wie ein Wegegebot hinweisen. Das empfehlen die Landesforsten in Niedersachsen ausdrücklich.

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