Geocaching-Fragen: Antworten zu Regeln und Recht
Die häufigsten Fragen zu Erlaubnis, Nachtcaching, Höhlen und Schutzgebieten – kurz beantwortet, mit Verweis auf die Quelle.
Ist Geocaching in Deutschland legal?
Ja. Das Suchen gehört zum Betreten des Waldes und der freien Landschaft zur Erholung, das § 14 BWaldG und die Landeswaldgesetze erlauben. Grenzen setzen Sperrungen, Schutzgebietsverordnungen und das Naturschutzrecht.
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Geocache zu verstecken?
Das hängt vom Land ab. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verlangen bzw. empfehlen ausdrücklich die Zustimmung des Grundeigentümers. Sachsenforst sieht das Verstecken als vom Betretensrecht gedeckt. In den übrigen Ländern gibt es keine veröffentlichte Regel – fragen ist der sichere Weg.
Darf ich nachts Geocaches suchen?
In Schleswig-Holstein ist das Betreten des Waldes von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang auf Waldwege beschränkt. In den anderen Ländern gibt es kein gesetzliches Nachtverbot, aber Forstverwaltungen raten wegen der Störung von Wildtieren ab oder verlangen Absprache.
Darf ich in eine Höhle oder einen Stollen, um einen Cache zu suchen?
Vom 1. Oktober bis 31. März nicht, wenn die Höhle Fledermäusen als Winterquartier dient (§ 39 Abs. 6 BNatSchG). Ausgenommen sind touristisch erschlossene Bereiche. Naturschutzbehörden raten ganzjährig von Caches in Höhlen und Stollen ab.
Ist Geocaching im Naturschutzgebiet verboten?
Nicht automatisch, aber fast jedes Naturschutzgebiet hat ein Wegegebot. Caches dürfen dann höchstens direkt am Weg liegen. In Rheinland-Pfalz sind Legen und Suchen in Naturschutzgebieten grundsätzlich nicht erlaubt.
Was passiert mit einem Cache, der gegen Regeln verstößt?
Der Waldeigentümer darf ihn entfernen, etwa wenn ein Wegegebot missachtet wird oder eine Brutstätte gestört wird. Deshalb gehören Kontaktdaten des Owners an die Dose.
Brauche ich für ein Geocaching-Event eine Erlaubnis?
Ein öffentlich beworbenes Treffen ist eine organisierte Veranstaltung. In Baden-Württemberg braucht sie die Genehmigung der unteren Forstbehörde, im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Zustimmung des Waldbesitzers, in Sachsen-Anhalt außerhalb von Wegen eine behördliche Genehmigung.
Wie groß darf ein Geocache sein?
Gesetzlich ist das nicht geregelt. Sachsenforst empfiehlt höchstens die Größe einer Brot- oder Keksdose und keine Befestigung mit Nägeln.
Ausführlich: Bundesländer · Verstecken · Naturschutz · Nachtcaching. Stand: Oktober 2026.